Hundeschule Kesselschnauzen

Gewaltfrei - Wissenschaftlich - Kooperativ

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule Kesselschnauzen

Die vorliegenden AGB gelten für die Vertragsbeziehung zwischen der Hundeschule Kesselschnauzen, Inhaber Ingo Hampf (nachfolgend Hundeschule) und Verbrauchern, die bei der Hundeschule Unterricht wahrnehmen (nachfolgend Teilnehmer).

§1 Vertragsinhalt

Bei dem zwischen der Hundeschule und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Teilnehmer bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Teilnehmer erhält von der Hundeschule lediglich Handlungsvorschläge. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele. Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse und Einzelstunden, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge, sowie die Entscheidung, ob der Teilnehmer seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegen im Ermessen des Teilnehmers und erfolgen auf eigenes Risiko. Der Unterricht findet am Sitz der Hundeschule statt, sofern nicht ein anderer Ort vereinbart ist. Anreise sowie ggf. Unterkunft und Verpflegung organisiert der Teilnehmer selbst und auf eigene Kosten.

§2 Vertragsschluss

  1. Einzelstunden - In den Einzelstunden bietet die Hundeschule dem Teilnehmer zu einem vereinbarten Termin Einzelunterricht an. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen Hundeschule und Teilnehmer. Dies ist sowohl über die telefonische als auch die persönliche Kontaktaufnahme bindend. Die Vergütung ist im Voraus per Überweisung, EC-Karte oder Bar oder spätestens am Ende der Einzelstunde in bar zu zahlen. Findet die Einzelstunde an einem anderen Ort als dem Sitz der Hundeschule statt, so kann die Hundeschule gegenüber dem Teilnehmer zusätzlich zu der Unterrichtsvergütung Fahrtkosten erheben.
  2. Offene Gruppen - Die Hundeschule bietet zu den angegebenen Zeiten offene Gruppen an. Diesen kann der Teilnehmer entweder nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses oder nach Einschätzung der Hundeschule und nur mit ausdrücklicher Erlaubnis beitreten. Ist dies nicht der Fall, darf der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden, bis obige Bedingungen erfüllt sind.
  3. Geschlossene Kurse - Handelt es sich bei dem Kurs um einen geschlossenen Kurs, bedarf es einer verbindlichen Anmeldung des Teilnehmers. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen Hundeschule und Teilnehmer. Um die Verbindlichkeit der Anmeldung durch den Teilnehmer zu gewährleisten, ist der Teilnehmer zur Zahlung der Kursgebühr vor Beginn des Kurses verpflichtet. Die Anzahl der Plätze bei geschlossenen Kursen ist begrenzt. Anmeldungen werden nach Datum des Eingangs berücksichtigt. Geschlossene Kurse finden nur bei Erreichen einer in der Kursbeschreibung veröffentlichten Mindestteilnehmerzahl an Hund-Halter-Teams statt. Der Kunde ist an seine Anmeldung gebunden. Sie stellt ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt erst mit der Zusendung der Rechnung durch die Hundeschule zustande. Nach Eingang der Rechnung beim Kunden ist dieser zur Zahlung verpflichtet. Geht der Betrag nicht fristgerecht vor Kursbeginn bei der Hundeschule ein, kann die Hundeschule ohne weitere Angabe von Gründen den Vertrag stornieren. Der Kunde hat dann keinen Anspruch auf Teilnahme am Kurs. Die Vergütung der Gruppenkurse ist im Voraus für den jeweiligen kompletten Kurs per Überweisung, EC-Karte oder in Bar in voller Höhe ohne Abzüge zu entrichten. Findet der Kurs an einem anderen Ort als dem Sitz der Hundeschule statt, so kann die Hundeschule gegenüber dem Teilnehmer zusätzlich zu der Unterrichtsvergütung Fahrtkosten erheben.
  4. Workshops/ Seminare - Teilweise bietet die Hundeschule Seminare oder Workshops zu speziellen Themen an. Ort, Thema und Zeitpunkt solcher Workshops werden auf der Webseite der Hundeschule oder persönlich bekannt gegeben. Für die Workshops gelten dieselben Regeln wie für die Teilnahme an den geschlossenen Kursen (§ 2 Absatz 3).


§3 Preise

Die aktuellen Preise sind dem Aushang der Hundeschule bzw. den Angaben auf der Website der Hundeschule zu entnehmen oder werden auf Anfrage telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt. Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro.


§ 4 Absagen und Stornierung einer Buchung durch den Teilnehmer

  1. Einzelstunden müssen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Nicht rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) abgesagte Einzelstunden sind in voller Höhe zu bezahlen. 
  2. Eine Erstattung nicht verbrauchter Guthaben von Mehrfachkarten (z.B. 10 Einzelstunden oder offener Kurs) erfolgt nicht. Die Mehrfachkarten sind innerhalb ihrer jeweiligen Gültigkeitsdauer einzulösen. 
  3. Wird die Teilnahme an einem Kurs (auch individuell zusammengestellte geschlossenen Kurs mit nur einem Mensch-Hund-Gespann) oder einem Seminar mindestens vier Wochen vor Kurs- bzw. Seminarbeginn storniert, erstatten wir Ihnen 50% der Kurs- bzw. Seminargebühren. 
  4. Wird die Teilnahme an einem Kurs oder einem Seminar mindestens zwei Wochen vor Kurs bzw. Seminarbeginn storniert, erstatten wir Ihnen noch 25% der Kurs- bzw. Seminargebühren 
  5. Erfolgt keine - fristgerechte - Stornierung, ist die zum Buchungszeitpunkt gültige Kurs- bzw. Seminargebühr erfolgt keine Erstattung. Dies gilt je gebuchter Veranstaltung/angemeldeter Person und unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung/von einer schriftlichen Bestätigung.
  6. Der Teilnehmer verpflichtet sich auch bei Abwesenheit während einzelner Übungsstunden oder gesamter Kurse zur Entrichtung der vollen vereinbarten Vergütung. Es besteht insbesondere kein Anspruch auf Rückvergütung der bezahlten Vergütung bei nicht erscheinen. Ebenso besteht kein Anspruch auf Verrechnung der bezahlten und nicht in Anspruch genommenen Leistung mit einem anderen Angebot/Kurs der Hundeschule.
  7. Jede Stornierungserklärung bedarf der Schriftform. Folgende Kontaktmöglichkeiten sind hierbei gegeben: Postalisch an Hundeschule Kesselschnauzen, Hoppenlaustr. 7, 70174 Stuttgart; per WhatsApp an 0179-3917415 oder per Email an info@kesselschnauzen.de
  8. Es steht Ihnen jederzeit frei nachzuweisen, dass uns in den Fällen der Ziffern 1 bis 5 kein oder ein niedriger Schaden entstanden ist. 


§5 Rücktritt vom Vertrag/ Terminverschiebung durch die Hundeschule

  1. Sollte eine einzelne Übungsstunde durch die Hundeschule abgesagt werden wird die Hundeschule versuchen, den Teilnehmer über einen evtl. Ausfall einer Übungsstunde im Vorweg zu unterrichten. Sollte eine Übungsstunde durch die Hundeschule abgesagt werden, wird dem Teilnehmer mindestens ein Alternativtermin angeboten.
  2. Die Hundeschule behält sich vor, bei Kursen, vom Vertrag zurück zu treten, insbesondere wenn sich zu wenig Teilnehmer für einen Kurs angemeldet haben oder ein Trainer ausfällt. Die Hundeschule wird sich stets darum bemühen, anstatt einer Absage einen Ersatztermin für die Veranstaltung anzubieten.
  3. Die Hundeschule teilt dem Kunden eine Absage oder Umlegung von Kursen unverzüglich mit. Der Kunde ist bei einer Verschiebung eines gesamten Kurses berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Im Falle des Vertragsrücktritts der Hundeschule oder des Kunden gemäß § 5 Abs. 2 oder 3 schuldet der Kunde der Hundeschule keine Vergütung.


§6 Sonstige Pflichten der Teilnehmer

  1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, der Hundeschule ansteckende Krankheiten oder eine Läufigkeit es Hundes sowie eine übersteigerte Aggressivität oder sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes, die zur Störung des Kurses führen kann, unverzüglich bei Kenntnis anzuzeigen.
  2. Es dürfen nur Hunde am Unterricht teilnehmen, für die eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme und Impfschutz gegen die folgenden Krankheiten: Staupe, Hepatitis contagiosa canis (inf. Leberentzündung), Parvovirose, Leptospirose und Tollwut besteht und nachgewiesen wird. Bei Welpen muss der Impfschutz dem Alter angemessen sein. Die Impfungen müssen vor der ersten Ausbildungsstunde durch Vorlage des Impfpasses nachgewiesen werden.
  3. Liegen Umstände gemäß Absatz 1 vor oder sind die Voraussetzungen gemäß Absatz 2 nicht gegeben, ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Kurs auszuschließen. Der Kunde kann mit einem anderen Hund teilnehmen oder an einem Ersatztermin, soweit möglich und wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Teilnahme geschaffen sind.
  4. Verstößt der Teilnehmer gegen seine Pflichten gemäß Absatz 1 und 2 oder verhält sich der Kunde selbst in einer Art und Weise, die den Unterricht und/oder das Training der anderen Teilnehmer stört, oder wirkt er in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, die den Grundsätzen der Hundeschule oder des BHVs (Berufsverband der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e.V.) für den Umgang mit Hunden widerspricht, ist die Hundeschule berechtigt, ihn dauerhaft vom Unterricht auszuschließen. Bereits verbindlich gebuchte Stunden hat der Teilnehmer zu zahlen.

§ 7 Urheberrecht

Der Inhalt und die Gestaltung jeglicher dem Teilnehmer von der Hundeschule ausgehändigten Kursunterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz.Die Hundeschule behält sich alle Schutzrechte (einschließlich Markenschutz) ausdrücklich vor. Der Teilnehmer darf sie nur für private Zwecke nutzen und im Rahmen der Privatkopieschranke vervielfältigen. Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, Verleih, Vermietung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hundeschule.

§ 8 Bild- und Tonmaterial

  1. Private Ton- und Bildaufnahmen während der Gruppenstunden, Einzelstunden oder Seminarveranstaltungen sind nicht gestattet.
  2. Alle Bild- und Tonaufnahmen, die im Zusammenhang mit der Hundeschule erstellt wurden, können von der Hundeschule zu Veröffentlichungszwecken, PR- Maßnahmen oder im Rahmen der Ausbildung, ohne vorherige Absprache, genutzt werden.

§ 9 Haftung – Haftungsbeschränkung

  1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. 
  2. Soweit die Haftung der Hundeschule ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.
  3. Sie übernehmen die alleinige Haftung für Ihren Hund, auch wenn Sie auf Veranlassung unseres Coaches/Trainers handeln. Dies gilt auch wenn Sie sich auf dem Schulungsgelände der Hundeschule befinden. Auch dann, wenn Sie durch uns aufgefordert werden, Ihren Hund von der Leine zu nehmen, übernehmen Sie für Ihren Hund die alleinige Verantwortung.
  4. Der Teilnehmer haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen.
  5. Kindern unter 12 Jahren ist die Teilnahme an Veranstaltungen nur in Begleitung und unter Aufsicht mindestens eines Elternteils oder mit der Erziehung beauftragter Person gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko der Eltern.
  6. Durch den Kunden mitgebrachte Begleitpersonen sind hiervon durch den Kunden in Kenntnis zu setzen
  7. Am Tier entstandene Schäden, welche durch den leitenden Hundetrainer aktiv verursacht wurden, werden bis zu einer Deckungssumme von 3000€ übernommen. Alle darüberhinaus laufenden Kosten werden nicht übernommen

§10 Sonstiges

Sollte eine der Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, so bleibt der Bestand der restlichen Regelungen und auch der Bestand des Vertrages zwischen der Hundeschule und dem Teilnehmer hiervon unberührt.


Stand: Mai 2021

Hundeschule Kesselschnauzen

Ingo Hampf